ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. TERMINRESERVIERUNGEN UND STORNIERUNGEN

1.1. Terminreservierung Einzelbuchungen

Schriftlichen Terminvereinbarungen folgt eine Rechnungszustellung. Erst mit Erhalt des Rechnungsbetrages wird der vereinbarte Termin fix reserviert. Das Gelände wird zum vereinbarten Termin durch den Verwalter aufgesperrt und nach Verlassen des Nutzers wieder versperrt. Es wird kein Schlüssel an den Nutzer ausgehändigt.

1.2. Stornierungen

Terminstornierungen müssen schriftlich via Mail erfolgen. Bereits fix gebuchte Angebote von Personal Dog Zone können spätestens bis 14 Tage vor dem Buchungstermin kostenlos storniert werden. In diesem Fall ist eine Kostenrückerstattung zu 100% bzw. die Vereinbarung eines Ersatztermins möglich. Kurzfristige Stornierungen, zwischen 13 bis 5 Tage vor Buchungstermin, führen zu einer Stornopauschale von 50,- Euro. Stornierungen ab 4 Tage vor Buchungstermin können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall können weder eine Kostenrückerstattung noch ein Ersatztermin geltend gemacht werden. Für Stornierungen unserer Specials gilt eine Stornogebühr von 90,- Euro ab 7 Tage vor Buchungstermin.

1.3. Fixmieter-Vertrag

Für die fixe Miete von Personal Dog Zone wird ein Jahresvertrag abgeschlossen. Sobald die Kaution und erste Miete überwiesen sind, wird ein Schlüssel ausgehändigt, der dem Mieter einen eigenständigen Zugang zum Gelände gewährleistet. Der Mietvertrag kann mit Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist, jederzeit gekündigt werden. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND NUTZUNGSREGELN

2.1. Nutzung des Trainingsgeländes

Die Nutzung des Trainingsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. So kommt der Nutzer für jegliche, in seiner Anwesenheit entstandenen Schäden, an seiner Person oder an Dritten selbst auf. Der Nutzer bestätigt mit der Buchung, die Existenz einer auf seinen Namen laufenden Hundehaftpflichtversicherung. Der Nutzer hat sich im Eigeninteresse vor jedem Aufenthalt am Gelände davon zu überzeugen, dass die Trainingsgeräte und der Zaun keinerlei Schäden aufweisen und das Gelände bedenkenlos genutzt werden kann. Personal Dog Zone (in Folge als Verwalter betitelt) haftet weder für den Verlust eines Hundes (bei Ausbruch aus dem Gelände) noch für Verletzungen die durch den Gebrauch der Trainingsgeräte bzw. des Geländes entstehen. Der Verwalter tritt als Vermieter auf, der sich um die Instandhaltung des Geländes inkl. des darauf befindlichen Inventars (Hütte, Unterstand, Zaun, Trainingsgeräte) kümmert und kann für Schäden an Dritten nicht haftbar gemacht werden. Zur möglichst raschen Behebung möglicher Schäden an Zaun, Hütte und Trainingsgeräten sind diese umgehend dem Verwalter zu melden. Der Verwalter übernimmt für, von dem Nutzer am Gelände untergebrachte, private Gegenstände keinerlei Haftung (weder bei Verlust, Diebstahl noch bei Sachbeschädigung).

2.2. Ordnungsregeln am Gelände

Der Nutzer hat während des Aufenthaltes auf dem Gelände dafür Sorge zu tragen, dass Hunde weder unter dem Zaun noch auf den Rasenflächen Löcher graben (Ausbruchgefahr bzw. Verletzungsgefahr durch Stolpern). Auch das An- und Zerbeißen diverser auf dem Grundstück befindlichen Holzgeräte, Bäume, Sträucher und Zaunsteher sowie des Maschendrahtes ist zu vermeiden. Entstandene Schäden sind dem Verwalter unverzüglich zu melden. Der Verwalter behält sich vor, im Fall eines durch den Nutzer entstandenen Sachschadens, diesen mit der Hundehaftpflichtversicherung des Nutzers abzurechnen. Kothaufen sind umgehend mit einem Hundekotsackerl zu entfernen und in dem dafür vorgesehenen Kübel zu entsorgen. Aus Rücksicht auf die Hygiene und nachfolgende Hunde (mögliche Futtermittelunverträglichkeiten) sollten möglichst alle Leckerlis vor Verlassen des Geländes aufgesammelt und entsorgt werden. Frisches Trinkwasser für die Hunde ist selbst mitzubringen. Des Weiteren wird darum gebeten die Ordnung in der Hütte sowie auf dem gesamten Gelände bei zu behalten. Nach Nutzung des Geländes, sind alle drei Tore (inkl. Vorhängeschloss) ordnungsgemäß zu verschließen.

2.3. Nutzungsrecht und tierschutzkonformes Verhalten

Dem Nutzer (Person auf deren Namen das Gelände gebucht wurde) ist die Nutzungsweitergabe an Dritte (Familie, Freunde, Kunden) ausnahmslos untersagt. Das Gelände darf von Dritten nur in Anwesenheit des Nutzers betreten und genützt werden. Hunde dürfen nicht ohne einer befugten Aufsichtsperson alleine auf dem Grundstück zurück gelassen werden. Einbrüche und der Verdacht auf Nutzung durch Unbefugte sind umgehend dem Verwalter zu melden.
Der Nutzer verpflichtet sich dazu, dass sein Umgang mit den anwesenden Hunden tierschutzkonform ist und auf positiver Verstärkung basiert. Jegliche physische wie psychische Gewaltanwendung am Hund, führt zu sofortiger Kündigung des Vertrages (bei Fixmietern) bzw. zu einem Verweis vom Gelände. In diesem Fall kommt es zu keiner Kostenrückerstattung. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutz- und Tierhaltergesetz, behält sich der Verwalter vor, eine behördliche Anzeige wegen Tierquälerei zu erstatten. Des Weiteren darf auf dem Gelände kein tierschutzrelevantes Equipment verwendet werden, das Verhaltenskorrekturen durch aversive Reize bezweckt (Stachel-, Sprüh- oder Elektroschockhalsbänder, Würgehalsbänder, Wurfketten o.ä.). Die Hunde sind auf dem Gelände bevorzugt mit einem gut sitzenden Brustgeschirr zu führen. Halsbänder sind gestattet, wegen möglicher physischer und psychischer Folgeschäden, jedoch nicht gerne gesehen (siehe Informationsblatt „Brustgeschirr versus Halsband“ liegt in der Hütte auf).

3. EUROPA-SCHUTZGEBIET „Natura 2000“ BÜNDNIS

Das Gelände der Personal Dog Zone befindet sich im Naturschutzgebiet Bisamberg und Bedarf daher einer besonderen Rücksichtnahme auf Natur und Nachbarschaft. Neben den für Naturschutzgebiete üblichen Bestimmungen (kein Grillen, kein offenes Feuer, Verzicht auf Zigarettenkonsum etc.) gilt die Vermeidung von Lärmbelästigungen jeglicher Art. Zur Konfliktvermeidung ist die gleichzeitige Anwesenheit von maximal 4 Hunden gestattet, ein andauerndes Bellen zu vermeiden. Mitgebrachter Müll ist in den dafür vorgesehenen Mülleimern (in der Hütte und am Parkplatz) zu entsorgen.
Außerhalb des Geländes gilt allgemeine Leinenpflicht und ein umgehendes Entfernen von Hundekot. Die Zufahrt mit dem PKW zur Personal Dog Zone ist nur dem Verwalter gestattet. Für den Nutzer stehen ausreichend freie Parkplätze am öffentlichen Parkplatz circa 200m von Personal Dog Zone entfernt zur Verfügung.